Attraktive Förderung für kleine Projekte

Ab sofort Anträge für das Regionalbudget bei der AktivRegion Eider-Treene-Sorge einreichen

Der Soccer Cage für den Amtsbereich Viöl wurde letztes Jahr über das Regionalbudget gefördert.
Der Soccer Cage für den Amtsbereich Viöl wurde letztes Jahr über das Regionalbudget gefördert.

Bis zu 80 Prozent Förderung können Kommunen und private Träger für Kleinprojekte erhalten. Möglich macht es das Förderprogram Regionalbudget, das sich in den letzten Jahren großer Beliebtheit erfreute. Dieses Jahr wird es erneut in der Eider-Treene-Sorge-Region angeboten.

Regionalmanagerin Levke Brauer bestätigt die hohe Nachfrage: „Von 30 eingegangenen Projektanträgen konnten im letzten Jahr 16 Projekte unterstützt werden.“ Sie erklärt: „Ob Soccer Cage, E-Rikscha oder neuer Spielplatz – viele unterschiedliche Ideen lassen sich mithilfe des Regionalbudgets umsetzen. Daher freuen wir uns über eine Fortführung des Förderprogramms. Wir können damit viele Maßnahmen kleinerer Gemeinden unterstützen, die nicht in das Grundbudget passen.“

Kommunen und private Träger können sich ab sofort bei der AktivRegion Eider-Treene-Sorge um einen Zuschuss für ihre geplanten Projekte bewerben, wobei die Gesamtinvestition 20.000 Euro brutto nicht überschreiten darf. Insgesamt werden von der AktivRegion 200.000 Euro aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) vergeben. Sollte der Fördertopf überzeichnet sein, entscheiden Projektbewertung und Eingangszeitpunkt über die Förderung.

Anträge können bis zum 15. März 2024 beim Regionalmanagement eingereicht werden. Die Projekte müssen bis zum 31.10.2024 umgesetzt und abgerechnet sein. Interessierte können sich direkt bei Regionalmanagerin Levke Brauer, 04333-9924914lbrrdr-trn-srgd über das Regionalbudget und die Rahmenbedingungen informieren. Die Antragsunterlagen sind zudem auf www.aktivregion-ets.de abrufbar.



Hinweis: Die Gewährung von Zuwendungen steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt und der Freigabe der Mittel durch die Haushaltsgesetzgeber des Bundes und des Landes. Die bewilligten Mittelansätze müssen im gesetzlich festgestellten Haushaltsplan durch die jeweiligen Parlamente bestätigt werden und bilden die Rechtsgrundlage für den Erlass des Verwaltungsaktes in Gestalt des Zuwendungsbescheides durch das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung als zuständige Bewilligungsbehörde zugunsten der Zuwendungsempfänger. Solange keine rechtgültigen Haushaltspläne aufgestellt sind, steht die Zusage einer möglichen Förderung über das Regionalbudget unter einem sogenannten Haushaltsvorbehalt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht.

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