Großes Geld für kleine Projekte

Ab sofort Anträge für das Regionalbudget bei der AktivRegion Südliches Nordfriesland einreichen

In der Natur lernen - Waldklassenzimmer Schobüll
In der Natur lernen - Waldklassenzimmer Schobüll

Ein Waldklassenzimmer in Husum, der Spiel- und Fitnessparcours in Rantrum oder die Kirchturmbeleuchtung in Tönning sind nur drei Beispiele von insgesamt 17 Projekten, die dieses Jahr über das Regionalbudget realisiert werden konnten. Auch im kommenden Jahr wird das stark nachgefragte Förderprogramm wieder angeboten. 

Kommunen und private Träger können sich ab sofort bei der AktivRegion Südliches Nordfriesland um einen Zuschuss für ihre geplanten Projekte bewerben. Diese können mit bis zu 80 Prozent gefördert werden, wobei die Gesamtinvestition 20.000 Euro brutto nicht überschreiten darf. Regionalmanagerin Miriam Templin erklärt die Vorzüge: „Gerade für kleinere Gemeinden bietet das Förderprogramm große Chancen. Viele unterschiedliche Ideen lassen sich mithilfe des Regionalbudgets umsetzen und so die Lebensqualität in den einzelnen Gemeinden steigern. Daher freuen wir uns über eine Fortführung des beliebten Förderprogramms.“ 

Für das kommende Jahr werden wieder 200.000 Euro aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) beantragt. Sollte der Fördertopf überzeichnet sein, entscheiden Projektbewertung und Eingangszeitpunkt über die Förderung. Anträge können bis zum 14. Februar 2025 beim Regionalmanagement eingereicht werden. Für 2025 gibt es voraussichtlich eine verkürzte Umsetzungsfrist von ca. 8 bis 12 Wochen, die bei Projekteinreichung zu berücksichtigen ist. Die Projekte müssen bis zum 31.10.2025 umgesetzt und abgerechnet sein. Alle Antragsunterlagen sowie der Zeitplan sind auf der Website der AktivRegion abrufbar.


Hinweis: Die Gewährung von Zuwendungen steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt und der Freigabe der Mittel durch die Haushaltsgesetzgeber des Bundes und des Landes. Die bewilligten Mittelansätze müssen im gesetzlich festgestellten Haushaltsplan durch die jeweiligen Parlamente bestätigt werden und bilden die Rechtsgrundlage für den Erlass des Verwaltungsaktes in Gestalt des Zuwendungsbescheides durch das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung als zuständige Bewilligungsbehörde zugunsten der Zuwendungsempfänger. Solange keine rechtgültigen Haushaltspläne aufgestellt sind, steht die Zusage einer möglichen Förderung über das Regionalbudget unter einem sogenannten Haushaltsvorbehalt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht.

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