Naturschutz

Unter Naturschutz versteht man alle Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung von wildlebenden Pflanzen und Tieren, ihrer Lebensgemeinschaften und ihren Lebensräumen.

Die Schutzziele werden im Bundesnaturschutzgesetz festgelegt. Insbesondere sollen

  • die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts erhalten,
  • die Regenerations- und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter bewahrt,
  • die Tier- und Pflanzenwelt in ihren Lebensräumen geschützt,
  • die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft dauerhaft bewahrt

und so die Lebensgrundlage des Menschen und die Voraussetzungen für die Erholung von Natur und Landschaft nachhaltig gesichert werden.

Durch die Ausweisung von besonderen Schutzgebieten, die vor unerwünschten Veränderungen bewahrt werden, sollen in der Praxis Natur- und Artenschutz sowie der Schutz von natürlichen Lebensgemeinschaften und ihren Lebensräumen (den Biotopen) verwirklicht werden. Das ist eine Aufgabe, die angesichts der zunehmenden Bedrohung und des wachsenden Rückgangs von Arten und Habitaten immer wichtiger wird. Vogelschutz- und FFH-Richtlinien bilden europaweit das zusammenhängende ökologisches Netz von Schutzgebieten Natura 2000.Daneben zielt die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) darauf ab, alle Gewässer bis 2021 in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen und das Grundwasser vor schädlichen Einflüssen zu schützen.

Für die Umsetzung der Naturschutzziele gibt es verschiedene Instrumente, wie den Vertragsnaturschutz - ein Instrument des freiwilligen Naturschutzes mit den Landbewirtschaftern oder die langfristige Sicherung der Flächen durch Grunderwerb/ langfristige Pacht für Zwecke des Naturschutzes.
Um die ökologische Situation auf diesen Flächen zu verbessern, werden dann Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ergriffen - Naturschutz praktisch.

Schutzgebiete

Die Natur ist der wahre Schatz der Region. Insgesamt gibt es in der Flusslandschaft Eider-Treene-Sorge 22 Schutzgebiete, die nicht alle den  Status eines Naturschutzgebietes besitzen, aber gleichermaßen über die Natura 2000-Richtlinie geschützt sind.

NATURA 2000

Natura 2000 ist die offizielle Bezeichnung für ein zusammenhängendes,  europaweites Netz von Schutzgebieten zum Erhalt der in der Europäischen Union gefährdeten Lebensräume und Arten. Es setzt sich zusammen aus den Schutzgebieten der Vogelschutz-Richtlinie und den Schutzgebieten der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie. Sein Zweck ist der länder-übergreifende Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume. Die ausgewiesenen Flächen werden als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung bezeichnet.

Für alle Natura 2000-Gebiete gilt: Der Erhaltungszustand der dort geschützten Arten und Lebensräume soll sich nicht verschlechtern. Wie das am besten zu erreichen ist, wird in sogenannten Managementplänen festgelegt.

Das heißt nicht, dass Natura 2000-Gebiete für den Menschen tabu sind - im Gegenteil! Viele traditionelle Kulturlandschaften in Europa sind erst durch die menschliche Bewirtschaftung so wertvoll geworden, z. B. die Grünlandniederungen der Flusslandschaft Eider-Treene-Sorge.

In der Flusslandschaft Eider-Treene-Sorge sind insgesamt ca. 22.000 Hektar als Natura 2000-Gebiet gemeldet. Die größten davon sind das Vogelschutzgebiet „Eider-Treene-Sorge-Niederung“ (15.014 Hektar), das FFH-Gebiet „Moore der Eider-Treene-Sorge-Niederung“ (3.499 Hektar)mit verschiedenen Teilgebieten sowie die FFH-Gebiete „Untereider“ (3.606 ha), „Treene Winderatter See bis Friedrichstadt und Bollingstedter Au“ (2.906 Hektar) und Lundener Niederung (902 Hektar). Die Gebiete sind zum großen Teil sowohl als Vogelschutzgebiet, als auch als FFH-Gebiet ausgewiesen. Die Naturschutzgebiete sind natürlich Bestandteil des Natura 2000-Netzes.

FFH-Gebiete

Code Gebietsbezeichnung Größe in ha

1320-304 Löwenstedter Sandberge 21
1321-302 Pobüller Bauernwald 152
1321-303 Dünen am Rimmelsberg 17
1322-391 Treene Winderatter See bis Friedrichstadt und Bollingstedter Au 2906
1322-392 Wald-, Moor- und Heidelandschaft der Fröruper Berge und Umgebung (anteilig) 940
1421-301 Immenstedter Wald 155
1421-303 Wälder im Süderhackstedtfeld 76
1421-304 Ahrenviölfelder Westermoor 69
1422-301 Wald Rumbrand 60
1521-391 Wälder der Ostenfelder Geest 733
1522-301 Kalkquellmoor bei Klein Rheide 19
1620-302 Lundener Niederung 902
1621-301 Wälder bei Bergenhusen 145
1622-308 Gräben der nördlichen Alten Sorge 769
1622-391 Moore der Eider-Treene-Sorge-Niederung 3499
1623-304 Wald östlich Hohn 11
1623-351 Übergangsmoor im Kropper Forst 18
1623-392 Binnendünen- und Moorlandschaft im Sorgetal (anteilig) 958
1719-391 Untereider 3606
1720-301 Weißes Moor 69
1721-301 Wald bei Welmbüttel 105
1721-302 Wald bei Hollingstedt 30
1721-309 Kleiner Geestrücken südlich Dörpling 42
1722-301 Wald westlich Wrohm 26

1723-301 Gehege Osterhamm-Elsdorf 646
1723-302 Dachsberg bei Wittensee 48

EGV-Gebiete

Code Gebietsbezeichnung Größe in ha

0916-491 SH Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete (anteilig NSG Westerspätinge, Untereider)

1622-493 Eider-Treene-Sorge Niederung 15014
1623-401 Binnendünen- und Moorlandschaft im Sorgetal (anteilig) 886

EG-Wasserrahmenrichtlinie Gewässerschutz

Der Schutz der Gewässer als Trinkwasserreservoir und als Lebensraum für Pflanzen und Tiere gewinnt auf europäischer Ebene immer mehr an Bedeutung. Deswegen hat die Europäische Gemeinschaft ihre Gewässerschutzpolitik neu ausgerichtet und eine EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)  verabschiedet. Seit dem 22. Dezember 2000 ist die Richtlinie in Kraft. Sie gilt für alle Gewässer Europas, das heißt für Oberflächengewässer einschließlich der Übergangs- und Küstengewässer und für das Grundwasser.

Das Leitbild der WRRL ist der natürliche Zustand der Gewässer: Die natürliche Vielfalt und Fülle der Gewässerlebensgemeinschaften, die natürliche Gestalt und Wasserführung der Flüsse und Bäche und die natürliche Qualität des Wassers, frei von menschlichen Beeinträchtigungen. Im Hinblick auf die hohe Besiedlungsdichte, die intensive Landbewirtschaftung und die vielfältige Nutzung der Gewässer in Deutschland ist von vorn herein klar: Die Verwirklichung dieser neuen Ziele wird den Bundesländern erhebliche Anstrengungen abverlangen. Voraussichtlich wird nur ein Teil der Gewässer innerhalb der vorgegebenen Fristen in einen naturnahen ökologischen Zustand überführt werden können.

Die Wasserrahmenrichtlinie betrachtet die Gewässer, deren Auenbereiche und Einzugsgebiete als eine Einheit. Die Umsetzung geschieht daher in Flussgebietseinheiten (FGE). Sie umfassen eines oder mehrere Einzugsgebiete eines Flusses einschließlich des Grundwassers und der Küstengewässer. Die Gewässer in der Eider-Treene-Sorge-Region sind dem Einzugsgebiet „Eider“ zugeordnet.

Für jedes Einzugsgebiet sind spezifische Managementpläne zu erstellen, um Bäche, Flüsse, Seen und Küsten als funktionsfähige Ökosysteme zu erhalten und einen nachhaltigen Schutz der Ressource Wasser sicherzustellen.

Das bedeutet konkret:

  • strenger Schutz noch intakter Wasserlebensräume („Verschlechterungsverbot“)
  • Renaturierung von ausgebauten Gewässerabschnitten
  • Verminderung von flächenhaften Nähr- und Schadstoffeinträgen

Für die Umsetzung gibt die WRRL einen straffen Zeitplan vor.

Vertragsnaturschutz

Extensiv genutzte Wiesen und Weiden sind ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Kulturlandschaft. Sie sind der Lebensraum einer Fülle verschiedener Tiere und Pflanzen. Über 50% der Tier- und Pflanzenarten, die in den Roten Listen als bedroht eingestuft sind, sind auf Agrar-Lebensräume angewiesen. Sie zu erhalten und zu fördern ist das Ziel des Vertrags-Naturschutzes. Dazu schließt das Land Schleswig-Holstein mit interessierten Landwirten auf freiwilliger Basis Bewirtschaftungsverträge. Insgesamt werden sieben verschiedene Vertragsmuster im Grünland und drei Vertragsmuster für Ackerflächen angeboten, die auf ganz konkrete Arten- und Biotopschutzziele ausgerichtet sind. Die Honorierung dieser Naturschutzleistungen (gegenwärtig durchschnittlich rund 350,- €) erfolgt zusätzlich zu den Direktzahlungen und der Natura 2000-Prämie.

Für einige Vertragsmuster ist die Durchführung Biotopgestaltender Maßnahmen, wie Anlage von Flachgewässern oder Knicks, obligatorisch. Für andere können die Landwirte freiwillig Biotopmaßnahmen vereinbaren, die zusätzlich honoriert werden.

Die Verträge werden für die Dauer von 5 Jahren geschlossen. Angestrebt wird eine Verlängerung des Vertrages um jeweils 5 Jahre auf bis zu 20 Jahre. Nach Ablauf der Vertragszeit können die Flächen mit Ausnahme der für die Biotope zur Verfügung gestellten Bereiche wieder uneingeschränkt bewirtschaftet werden.

Für die einzelnen Vertragsmuster wurden spezielle Fördergebiete abgegrenzt. Daneben können auch Flächen außerhalb der Fördergebiete - nach einer fachlichen Prüfung durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - aufgenommen werden.

Die Landgesellschaft Schleswig-Holstein führt das Programm im Auftrag des Landes Schleswig-Holstein durch. Eine Ausnahme bildet das Vertragsnaturschutzmuster "Grünlandwirtschaft Moor", das speziell für die Eider-Treene-Sorge-Region entwickelt wurde. Es wird von der Lokalen Aktion KUNO (Kulturlandschaft nachhaltig organisieren) beraten und umgesetzt. KUNO informiert auch zu allen anderen, im Land angebotenen Vertragsnaturschutzmustern.

Teilnehmen kann jeder Landbewirtschafter als Eigentümer oder Pächter privater landwirtschaftlicher Flächen.

Weitere Auskünfte erteilen:

Landgesellschaft Schleswig-Holstein mbH
Fabrikstraße 6, 24103 Kiel       
Telefon: 04 31 / 54443 - 0, Fax: 0431 / 5443 - 299 

Lokale Aktion KUNO e. V.
Goostroot1, 24861 Bergenhusen  
Telefon: 04885 / 585

Integrierte Station Eider-Treene-Sorge 
Goosstroot 1, 24861 Bergenhusen 
Telefon 04885 / 902064 

Eine Übersicht über die Programme, die wichtigsten Auflagen sowie die Ausgleichszahlungen und weitere Informationen zum Vertrags-Naturschutz finden Sie auch auf der Internetseite www.vertrags-naturschutz-sh.de

Umsetzungsmaßnahmen

Um die ökologische Situation für die wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihre Lebensräume zu verbessern, werden sogenannte Pflege- und Entwicklungs-maßnahmen ergriffen.

Zu diesen Maßnahmen zählen in der Flusslandschaft z. B.

  • Anstau zur Wiedervernässung von Mooren und Feuchtgrünland
  • Anlage von temporären Flachwasserbereichen und Kleingewässern
  • Entkusselungsarbeiten
  • Extensivierung der Grünlandbewirtschaftung
  • Beweidung des Feuchtgrünlandes mit Robustrindern
  • Mahd von botanisch wertvollen Wiesen.

Cookie Hinweis und Einstellungen

Wir verwenden Cookies und Komponenten, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten und auf Basis von Analysen unsere Webseite weiter zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, welche Cookies und Komponenten wir verwenden dürfen.

Bitte beachten Sie, dass technisch notwendige Cookies gesetzt werden müssen, um den Betrieb der Webseite sicherstellen zu können.

Weitere Informationen auch in unseren Datenschutzinformationen